Umfassende und praxisorientierte Compliance-Expertise als Mehrwert für Ihre unternehmerische Verantwortung

Das Compliance Law Office – FEGER RECHTSANWÄLTE (der Kanzlei-Inhaberin Rechtsanwältin Anika Feger) ist eine ausschließlich auf Compliance spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zu den Mandanten zählen, neben börsennotierten Aktiengesellschaften mit Hauptsitz in Deutschland und Tochtergesellschaften sowie Zweigniederlassungen weltweit, überwiegend Mittelstandsunternehmen.

EXPERTISE

Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung der in der Kanzlei Compliance Law Office - FEGER RECHTSANWÄLTE tätigen Rechtsanwälte u.a. durch Inhouse-Tätigkeiten im Bereich Legal und Compliance von Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen und die dadurch vorhandenen Kenntnisse über interne Prozessabläufe erhalten Sie eine praxisorientierte institutsspezifische Beratung.

SPEZIALISIERUNG

Durch die ausschließliche Spezialisierung auf Compliance und die damit verbundenen rechtlichen Schnittstellen wird Ihnen auf der Grundlage dieses Kanzleikonzeptes eine Beratungsqualität auf höchstem fachlichen Niveau geboten.

AKTUALITÄT

Die Spezialisierung gewährleistet eine stets aktuelle Kenntnis sämtlicher Mitarbeiter des Compliance Law Office – FEGER RECHTSANWÄLTE zu neuen rechtlichen Anforderungen im regulatorischen Umfeld. Hierdurch können Sie frühzeitig und umfassend zu den damit verbundenen Auswirkungen auf Ihre operativen Prozesse beraten werden.

MANDANTEN

Bei unseren Mandanten handelt es sich unter anderem um Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kreditinstitute, Zahlungsdienstleister, Finanzportfolioverwalter, FinTechs, Industrie- und Handelsunternehmen, Versicherungsunternehmen, Stiftungen, Anstalten öffentlichen Rechts, Kommunalunternehmen und Verbände.

REFERENZEN

Aufgrund unserer Spezialisierung auf Compliance begleiten wir Unternehmen auch im Umgang mit sensiblen Themen. Deshalb verzichten wir vollständig auf die Veröffentlichung von Referenzunternehmen auf unserer Homepage. Bei Interesse an unseren Beratungsleistungen stellen wir Ihnen gerne, entsprechend der von Ihnen benötigten Compliance-Expertise, unsere Referenzen in einem persönlichen Gespräch vor.

WEITERE INFORMATIONEN

Unsere Beratungsleistungen umfassen nicht die prozessuale Vertretung von Mandanten vor Gericht. Ebenfalls nicht angeboten wird ein Outsourcing von Compliance-Funktionen (z.B. des Compliance-, Geldwäsche- oder Datenschutz-Beauftragten). Gerne unterstützen wir Sie jedoch beim Aufbau einer eigenen Compliance-Funktion in Ihrem Unternehmen und bieten in diesem Zusammenhang Inhouse-Schulungen und Workshops für die Vermittlung der erforderlichen Sachkunde Ihres künftigen Compliance-Beauftragten an.

Beispiele Mandate Compliance


OMBUDSPERSON / HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

Implementierung eines Hinweisgebersystems / einer Whistleblowing-Hotline und Übernahme der Funktion als externe Vertrauensanwälte / Ombudspersonen. Für Hinweisgeber besteht insoweit die Möglichkeit der Abgabe von Hinweisen über unser Hinweisgebersystem, mit dem die Anonymität sichergestellt ist. Beratung zu den neuen gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes in Bezug auf die Pflicht zur Implementierung eines Hinweisgebersystems nebst Schulungen zur Implementierung eines Hinweisgebersystems und den gesetzlichen Vorgaben sowie zur Vermittlung der Sachkunde.

AUFBAU VON COMPLIANCE-ABTEILUNGEN

Beratung zum Aufbau einer Compliance-Abteilung unter Berücksichtigung der erforderlichen Compliance-Funktionen. Schulungen und Workshops für Compliance-Beauftragte zur Vermittlung der Sachkunde, wie z.B. für die Durchführung von Compliance-Risikoanalysen, die Implementierung von Compliance-Prüfungen oder die Erstellung von Compliance-Jahresberichten.

COMPLIANCE MANAGEMENT SYSTEME

Implementierung von Compliance Management Systemen gemäß dem internationalen Standard ISO 37301 (ehemals ISO 19600) sowie dem Standard ISO 37001 zu Anti Korruptions Management Systemen. Vorbereitung auf Zertifizierungen durch zugelassene Zertifizierungsstellen.

COMPLIANCE-RISIKOANALYSEN

Workshops zu Compliance-Risikoanalysen und Durchführung von Assessments zur Ermittlung von Compliance-Risiken. Ausarbeitung von aus der Compliance-Risikoanalyse abgeleiteten Handlungsempfehlungen zur Reduzierung von Compliance-Risiken.

COMPLIANCE-RICHTLINIENMANAGEMENT

Aufbau eines Compliance-Richtlinienmanagements unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Compliance-Risikoanalyse. Implementierung eines Rechtsmonitoring zur Sicherstellung der Aktualität der erforderlichen Compliance-Richtlinien.

COMPLIANCE-KONTROLLKONZEPTE UND COMPLIANCE-PRÜFUNGEN

Ausarbeitung von aus der Compliance-Risikoanalyse abgeleiteten Compliance-Kontrollkonzepten zur Reduzierung von Compliance-Risiken und Implementierung von Compliance-Prüfungen.

INTERNE UNTERSUCHUNGEN / INTERNAL INVESTIGATIONS

Durchführung von Internen Untersuchungen / Internal Investigations zur Identifizierung strafbarer Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten inklusive einer gerichtsverwertbaren Sachverhaltsaufarbeitung und Berichtserstellung. Je nach Umfang ggf. Durchführung in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern.

COMPLIANCE-SCHULUNGEN UND WORKSHOPS

Durchführung von Compliance-Schulungen und Workshops zu relevanten Compliance-Themen (z.B. Management-Workshop zur Compliance-Kultur im Unternehmen oder Schulungen zum Hinweisgeberschutzgesetz, Implementierung eines Compliance Management Systems, Publizitätspflichten von börsennotierten Aktiengesellschaften, Kartellrechts-Compliance, Geldwäsche-Prävention, Sanktionen und Embargos, Datenschutz, IT-Compliance oder Verhaltensempfehlungen bei Durchsuchungen).

Bei einer Teilnehmeranzahl von bis zu 10 Personen besteht die Möglichkeit zur Durchführung der Schulungen und Workshops im modernen Konferenzraum in unseren Kanzleiräumlichkeiten. Alternativ steht Ihnen selbstverständlich die Möglichkeit zu einer Inhouse-Durchführung bei Ihnen vor Ort zur Verfügung. Aus aktuellem Anlass bieten wir sämtliche Schulungen und Workshops auch als Webinar an.

Beispiele Mandate Compliance

 

LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ

Beratung von Unternehmen zu den weitreichenden neuen Pflichten für die Geschäftsleitung aufgrund des künftigen Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) und Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen zur erforderlichen Compliance-Risikoanalysen, der Implementierung von Beschwerdeverfahren und Hinweisgebersystemen. Beratung im Hinblick auf die wesentlichen Abweichungen zum aktuellen Entwurf einer europäischen Lieferketten-Richtlinie.

GELDWÄSCHE-PRÄVENTION

Prüfung der Eigenschaft als Verpflichteter i.S.d. Geldwäschegesetz (GWG). Beratung zu den Pflichten im Zusammenhang mit der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten. Ermittlung von wirtschaftlich Berechtigten und Beratung zu den Pflichten in Bezug auf erforderliche Eintragungen in das Transparenzregister. Durchführung von Gefährdungsanalysen und Ableitung von Präventionsmaßnahmen (z.B. Monitoring-Maßnahmen). Implementierung von Know-Your-Customer-Prozessen. Beratung zur Notwendigkeit der Abgabe einer Verdachtsanzeige. Durchführung von Inhouse-Schulungen und Workshops.

ANTI-BRIBERY & ANTI-CORRUPTION

Beratung von Unternehmen zu den Vorschriften des Strafgesetzbuches in Bezug auf Bestechung und Korruption, wie auch des UK Bribery Act und des US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA). Implementierung von Unternehmensstandards zur Annahme und Gewährung von Geschenken und Einladungen wie auch damit verbundener Freigabeprozesse. Durchführung von Inhouse-Schulungen und Workshops. Implementierung des internationalen Standard ISO 37001 zu Anti Korruptions Management Systemen und Vorbereitung auf Zertifizierungen durch zugelassene Zertifizierungsstellen.

KARTELLRECHTS-COMPLIANCE

Durchführung von Assessments zur Ermittlung kartellrechtlicher Risiken in Unternehmen. Beratung von Unternehmen zur Implementierung von Prozessen und Mitarbeiterinformationen zur Sicherstellung der Einhaltung des kartellrechtskonformen Verhaltens der Mitarbeiter. Schulung von Mitarbeitern in Bezug auf Verhaltensempfehlungen zur Verhinderung (auch unbewusster) Preisabsprachen mit Mitbewerbern.

COMPLIANCE DUE DILIGENCE BEI M&A-DEALS

Durchführung einer Compliance Due Diligence von Zielunternehmen (Targets) zur Reduzierung von Risiken für Erwerber bei M&A-Deals (Fusionen oder Übernahmen). Durchführung von Prüfungshandlungen und Assessments zur Ermittlung von Compliance-Risiken des Zielunternehmens. Reorganisation der Compliance-Funktion nach dem Abschluss eines M&A-Deals.

PUBLIZITÄTSPFLICHTEN FÜR BÖRSENNOTIERTE AKTIENGESELLSCHAFTEN

Inhouse-Schulungen und Workshops für Aufsichtsräte, Geschäftsleiter und sonstige relevante Personen zu den Publizitätspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften. Darstellung der Anforderungen in Bezug auf die fristgerechte Offenlegung von Berichten, Ad-Hoc-Mitteilungen oder Directors‘ Dealings-Pflichten mit Umsetzungsbeispielen.

DATENSCHUTZ UND IT-COMPLIANCE

Beratung zu den Anforderungen in Bezug auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), den nationalen Datenschutzbestimmungen, der Datensicherheit sowie IT-Compliance und Cyber-Security-Themen. Unterstützung bei der Durchführung von sog. Datenschutz-Folgenabschätzungen. Durchführung von Umsetzungs-Checks zur Prüfung der Einhaltung von Implementierungsanforderungen. Prüfung des Vorliegens der Eigenschaft als sog. Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und Beratung zu den damit verbundenen Implementierungsmaßnahmen. Prüfung und Beratung zum Vorliegen meldepflichtiger Sachverhalte.

Beispiele Mandate Compliance Finanzsektor


AUFSICHTSRECHT ZUR DIGITALISIERUNG DES FINANZSEKTORS / REGULIERUNG VON KRYPTOWERTEN (Z.B. MICAR)

Beratung zu aktuell geltenden nationalen und künftigen europarechtlichen Anforderungen (z.B. Vorschlag für eine Verordnung über Märkte in Kryptowerte, MiCAR) an das Angebot, den Vertrieb und weiteren Dienstleistungen (z.B. Beratung, Vermittlung von Aufträgen oder Betrieb von Handelsplattformen) im Zusammenhang mit digitalen Assets. Durchführung von Schulungen zu den wesentlichen aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

SACHKUNDESCHULUNGEN FÜR WERTPAPIERDIENSTLEISTER

Durchführung von Schulungen gem. WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung für Anlageberater, Vertriebsbeauftragte, Vertriebsmitarbeiter und Mitarbeiter der Finanzportfolioverwaltung sowie zu den MaComp für Compliance-Beauftragte. Außerdem Schulungen zur Nachhaltigkeitsregulierung sowie ESG-Kriterien und deren Auswirkungen auf Beratung, Vertrieb, Produkte und Strategien von Anlageberatern sowie Portfolioverwaltern.

EINHALTUNG AUFSICHTSRECHTLICHER ANFORDERUNGEN FÜR FINANZPORTFOLIOVERWALTER

Beratung von Finanzportfolioverwaltern zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und deren Auswirkungen auf die internen Prozesse (z.B. zur Nachhaltigkeitsregulierung). Durchführung von MiFID II-Checks. Prüfung von Verträgen, Formularen zur Einholung von Kundenangaben und Kundeninformationen zum Abschluss einer Finanzportfolioverwaltung.

IMPLEMENTIERUNG AUFSICHTESRECHT

Unterstützung bei der Implementierung von Gesetzen, Richtlinien oder Rundschreiben der Aufsichtsbehörden (z.B. KWG/MaRisk, MiFID II, MaComp, PSD 2, ZAG, MaDepot oder den Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement). Beratung zur aufsichtsrechtskonformen Erschließung neuer Geschäftsfelder, wie z.B. der Automatisierten Vermögensverwaltung oder des Robo-Advice. Unterstützung bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsregulierung und der ESG-Kriterien.

OPTIMIERUNG VON COMPLIANCE-PROZESSEN FÜR FINANZDIENSTLEISTER

Optimierung vorhandener Compliance-Prozesse zur Durchführung von Compliance-Risikoanalysen und aus diesen abgeleiteten Compliance-Kontrollen sowie weiterer Compliance-Prozesse, wie beispielsweise des Rechtsmonitoring oder des Richtlinien-Managements. Implementierung aufeinander abgestimmter ganzheitlicher Compliance-Prozesse.

COMPLIANCE-KONTROLLHANDLUNGEN FÜR FINANZDIENSTLEISTER

Implementierung von Compliance-Kontrollkonzepten für Finanzdienstleister wie auch (vorübergehende) Durchführung einzelner Kontrollhandlungen zur Unterstützung kurzfristiger personeller Engpässe oder Einarbeitung von (neuen) Mitarbeitern von Finanzdienstleistern.

VORBEREITUNG AUF SONDERPRÜFUNGEN UND KOMMUNIKATION MIT AUFSICHTSBEHÖRDEN

Schulung von Mitarbeitern (z.B. Anlageberatern) zur Vorbereitung auf Interviews durch Aufsichtsbehörden im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen. Unterstützung bei der Beantwortung von Anfragen der Aufsichtsbehörden.

COMPLIANCE FÜR ZAHLUNGSDIENSTLEISTER
Inhouse-Schulungen und Workshops für Zahlungsdienstleister zur Implementierung von Compliance-Maßnahmen. Darstellung eines Best-Practice-Ansatzes zur Geldwäsche-Prävention, Sanktionen und Embargos, Know-Your-Customer-Prozessen, dem Beschwerdemanagement und den compliance-relevanten Anforderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Anika Feger

Kanzlei-Inhaberin
Rechtsanwältin (Zulassung seit 2010)
Certified Compliance Professional (CCP)
Compliance Auditorin (TÜV)
Externe Vertrauensanwältin bzw. Ombudsperson
Referentin bei Tagungen und Fortbildungen
Autorin diverser Fachpublikationen
Berufserfahrung: langjährige Inhouse-Tätigkeiten als Compliance-Beauftragte, Geldwäsche-Beauftragte und Justiziarin u.a. im Bereich Global Markets Compliance eines DAX-30 Konzerns

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Joy Annabel Titherington

Legal Assistant
Kanzlei-Management

Laura Landwehr

Legal Assistant
Kanzlei-Management

Andrea Dyck

Legal Assistant
Kanzlei-Management

Compliance für Wertpapierdienstleister mit der neuen EU Retail Investment Strategy

Anika Feger in: Compliance-Berater, November 2023

MiCAR – Ein erster Überblick für Compliance-Beauftragte zur Krypto-Regulierung

Anika Feger und Raphael Gollasch in: Compliance-Berater, Juli 2022

EU-Hinweisgeberrichtlinie und HinSchG-E: Möglichkeiten und Nutzen der Einbindung von Ombudspersonen

Anika Feger in: Compliance-Berater, Juni 2022

Compliance-Management für Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute

Anika Feger in: Compliance-Berater, November 2020

Publizitätspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften –
Darstellung der aktuellen Ahndungspraxis und Präventionsmaßnahmen

Anika Feger und Sahra Veith in: Compliance-Berater, Juni 2020

Compliance Due Diligence als Bestandteil des Compliance-Managements –
Reduzierung von Risiken bei M&A-Deals nach Veröffentlichung des Leitfadens des DOJ sowie des Entwurfs zum Verbandssanktionengesetz

Anika Feger in: Compliance-Berater, Januar/Februar 2020

Product Governance als Bestandteil des Compliance-Managements –
Ein Vergleich der Entwicklungen in Industrie-, Versicherungs- und Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Anika Feger in: Compliance-Berater, Oktober 2018

Product Governance in Vertriebsunternehmen

Anika Feger in: MiFID II - Recht, Praxis, Perspektiven
Frankfurt School Verlag, 1. Auflage 2018

Kapitalmarkt-Compliance - Product Governance-Prozesse im internationalen Kontext

Anika Feger in: Fraud & Compliance Management - Trends, Entwicklungen, Perspektiven
Frankfurt School Verlag, 1. Auflage 2018

Herausforderungen des Robo-Advice aus Sicht der Compliance-Funktion nach WpHG

Anika Feger in: Compliance-Berater, Oktober 2017

Zuwendungen nach den Entwürfen zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz

Anika Feger in: Banken Times Klassik, Juni 2017

Die Geeignetheitserklärung nach dem Entwurf zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz

Anika Feger in: Banken Times Klassik, Mai 2017

Product Governance –
Neue Regelungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach den Entwürfen zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz

Anika Feger in: Banken Times Klassik, April 2017

Wesentliche Änderungen durch den Entwurf des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz

Anika Feger in: Banken Times Klassik, Dezember 2016/Januar 2017

Auswirkungen der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung auf Compliance

Anika Feger in: Bank Praktiker, Oktober 2012

INHABERIN COMPLIANCE LAW OFFICE - FEGER RECHTSANWÄLTE

Rechtsanwältin Anika Feger
Certified Compliance Professional (CCP)

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ANFAHRT UND PARKEN

Unsere Kanzleiräumlichkeiten befinden sich im sog. Westend-Tower in Bielefeld. Parkmöglichkeiten finden Sie in dem in unmittelbarer Nähe liegenden öffentlichen Parkhaus Am Zwinger 14, 33602 Bielefeld. Die Einfahrt in das Parkhaus erfolgt über die Elsa-Brandström-Straße oder die Stapenhorststraße.